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Private Pflege-Zusatzversicherung für
Bundeswehr, Marine und Luftwaffe

Egal in welcher Streitkraft man dient, ist die Gefahr bzw. das Risiko trotz besten Trainings höher, durch Unfall oder Krankheit ein Pflegefall zu werden. Ein Leistungsfall muss nicht maßgeblich immer mit einem Ernstfall oder Einsatz zu tun haben. Auch in der normalen Wehrdienstzeit, bei einer humanitären Hilfe, sogar in der Freizeit kann es zu einer folgenschweren Situation kommen.

Auch wenn eine entsprechende gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung besteht, kann es dennoch strittig sein, ob ein Anspruch auf Leistung besteht. Die Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche ist nicht immer einfach. Eine private Pflege-Zusatzversicherung sollte auf keinen Fall fehlen.

Eine Private Zusatzversicherung kann je nach Tarif sich nicht nur der gesetzlichen Entscheidung anschließen, sondern bei sehr guten Tarifen gibt es eigenständige und erweiterte Leistungsdefinitionen. Das kann bereits zu einer Leistungsanerkennung führen, wenn die gesetzliche Pflichtversicherung noch nicht zahlt. Unabhängig von einer gesetzlichen Versorgung, die zwar garantiert aber in Höhe und Anspruch veränderbar ist, ist bei einer privaten Zusatzversorgung dies von Beginn an unveränderbar geregelt und sollte deshalb nicht fehlen. Auch die Höhe der Leistungen sind in keiner Weise ausreichend. Die Sicherheit für sich selbst und Familie, kann besonders über eine private Pflege-Zusatzversicherung ergänzt werden.


Der Tarif-Test private Pflege-Zusatzversicherung

Aber nicht jede private Versicherung hält das was sie verspricht. FairTest.de hat nach unseren Kenntnisstand die umfangreichste Analyse in Deutschland erarbeitet, mit über 148 Schwerpunktfragen zum Bedingungswerk und mit bis zu 11 Wertungsstufen pro Frage und das unabhängig von der Versicherungsprämie. Es wurden zudem besonders auch zielgruppenorientierte Fragen gestellt. So werden auch für Soldaten die Bedingungen auf entsprechend wichtige Klauseln geprüft. Denn besonders für Versicherte mit einer militärischen Tätigkeit gibt es einiges zu beachten. Über 90% aller Verträge haben viele Ausschlüsse und Einschränkungen und verweisen stattdessen auf § 63b - Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Hier bedarf es einer haarscharfen Bewertung und Kontrolle der Bedingungen. Denn einige Tarife bieten sowohl territorial und auch zeitlich keinen Ausschluss bei einem militärischen oder humanistischen Einsatz und leisten eventuell mehr als beim Schadenausgleich. Andere Tarife die Ausschlüsse beinhalten, z. B. die  "Kriegsklausel", sind weiter gefasst als notwendig und können somit das Risiko erhöhen, weder aus der privaten noch auf Grundlage des § 63b - Soldatenversorgungsgesetz (SVG) einen Leistungs-Anspruch zu haben. Zu unterscheiden sind u.a. Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherungen.

Gesetzliche Pflichtversicherung und Bußgeld

Seit dem 01.01.1995 besteht die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Somit ist jeder Bürger - auch der Soldat - per Gesetz pflichtversichert, egal ob in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Zudem verlangt die Bundeswehr auch den Nachweis über die Pflichtabsicherung. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 2500.- EUR belegt werden. Da die gesetzliche Absicherung jedoch die finanziellen Lücken nur bedingt schließt, ist eine Zusatzversicherung notwendig, um sich selbst und die Familie zu schützen.  

Pflichtversicherung: "gesetzlich" versus "privat" versichert

Die private Pflegepflichtversicherung bietet zudem keine Leistungsvorteile gegenüber der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, nur in der Prämienzahlung können sie sich unterscheiden. Nach dem Grundsatz, dass „die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt“, ergibt sich daraus alleine, wo man auch Pflege pflichtversichert ist. Da die Leistungen identsich sind, kann eine private Pflege-Pflichtversicherung vorteilhafter sein, aufgrund der günstigeren Prämien. Durch eine Antwartschaft sollte man sich den Zugang zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sichern.

Hinweis: Die private Pflege-Zusatzversicherung unterscheidet sich zur privaten Pflegepflichtversicherung in Leistung und Höhe. Eine private Pflege-Zusatzversicherung sollte immer ausreichend ergänzt werden.

Heilfürsorgeberechtigte Soldaten

Bei heilfürsorgeberechtigte Soldaten besteht eine private Anwartschaft zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung, oder Vollversicherung (je nach Situation und Ausgangslage). Hat ein Zeitsoldat z. B. keine Anwartschaft, so könnte ihm der Zugang zur privaten Absicherung verschlossen bleiben und bleibt Mitglied der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Berufssoldaten sind jedoch privat krankenversichert und sind nach der Pensionierung den Bundesbeamten gleichgestellt und erhalten 70% Beihilfe. Für die fehlenden 30% Krankenversicherungsschutz wäre eine großen Anwartschaft zu empfehlen, da somit das jüngere Eintrittsalter gesichert bleibt. Da Zeitsoldaten nur zeitlich begrenzt dienen, wäre eine kleine Anwartschaft zu empfehlen.


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